Abholung bei SIL

Anforderungsprofil für Fahrzeug und Fahrer

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind Absender, Verlader und Frachtführer dazu verpflichtet, für einen sicheren und gesetzeskonformen Transport zu sorgen. Um diesen Bestimmungen nachkommen zu können, finden Sie hier einen Überblick an unsere Mindestanforderungen.

Mindest­anforderung

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

Anforderungen Fahrzeug

 

Einwandfreier technischer Zustand des Fahrzeugs

Der Ladeboden muss trocken, besenrein und mit einem Gabelstapler befahrbar sein.

Ausreichende Anzahl an Ladungssicherungsmaterialien in technisch einwandfreiem und geprüftem Zustand (Antirutschmatten, Sperrbalken, Spannbretter, Zurrgurte, Kantenschoner, Leerpaletten).

Ausreichende und geeignete Zurr-Punkte

Bei angeladenen Fahrzeugen muss sichergestellt sein, dass die Zuladung mit Formschluss erfolgen kann. Für die entsprechende Ladungssicherung sind alle Hilfsmittel vom Fahrer mitzuführen.

ADR-Transporte erfolgen generell OHNE Anwendung der Freistellung gem. ADR 1.1.3.6. Deshalb ist die Beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig.

ADR-Sicherheitsausrüstung für Fahrzeuge

Anforderungen Fahrer

 

Lichtbildausweis, bei ADR-Transport Führerschein UND gültige ADR-Bescheinigung.

Bei ADR-Transport, Schutzausrüstung für das Fahrpersonal gemäß schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt).

Sicherheitsschuhe/-kleidung

Bei Abholungen von Produkten mit Lebensmittel- / Futtermittel- / oder Pharma-Status (HACCP-Konzept) sind die beim Umgang mit diesen Waren notwendigen Hygienemaßnahmen zu beachten.

Das Telefonieren auf dem Betriebsgelände ist strengstens untersagt. Mobiltelefone müssen permanent ausgeschaltet sein.

Das Fotografieren sowie Filmen ist auf dem gesamten Werksgelände verboten.

Anforderung Verladung

 

Die in unserem Unternehmen zu verladenden Gütern müssen form- und/oder kraftschlüssig gesichert werden können, um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu erfüllen (siehe hierzu § 22 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 23 Abs.1 StVO).

Die Erfüllung dieser Sorgfaltspflicht obliegt jedem, der für den Ladevorgang verantwortlich ist, also dem Fahrzeugführer genauso wie dem Verladepersonal.

Anfahrt & Öffnungs­zeiten

GESCHÄFTSZEITEN

 

Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 14:00 Uhr

GESCHÄFTSSTELLE

 

SIL Lackfabrik GmbH & Co. KG Spezialindustrielacke
Bertramstraße 5
31863 Coppenbrügge | GERMANY

Telefon: +49 (0) 5156 / 78084 – 0
E-Mail: info(at)sil-lackfabrik.de

ANLIEFER- UND ABHOLZEITEN

 

Mo. - Do. 06:30 - 12:00 Uhr sowie 12:30 - 14:00 Uhr
Fr. 06:30 - 12:00 Uhr

NOTFALLAUSKUNFT

 

Die Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen in Mainz steht Ihnen im Zusammenhang mit unseren Produkten jederzeit unter der Notrufnummer +49 (0) 6131 / 19 24 0 zur Verfügung.
 

 

Unsere Experten sind für Sie da: